Allgemeine Geschäftsbedinungen - Teil 2
6. Üblicherweise beginnt die bestellte Leistung an einem zentral gelegenen Ort in Dresden. Wünscht der Besteller jedoch, dass der Stadtführer die Gruppe von einem außerhalb Dresdens gelegenen Ort abholt, so wird ein Honorar von 20,- EURO je angefangener Stunde berechnet. Gleiches gilt für die Begleitung der Gruppe zum Endpunkt der Leistung, sofern dieser außerhalb Dresdens liegt.
7. Soweit nicht anders vereinbart, wird das Führungshonorar unmittelbar nach der Führung vom Besteller oder dessen Beauftragten direkt und in bar an den Stadführer/Reiseleiter bezahlt.
8. Anfallende Eintrittskosten sind von der Gruppe selbst bar zu bezahlen.
9. münster und partner haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Handeln.
10. Der Besteller einer Leistung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.
Stand: Juli 2005
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